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TOM ERKLÄRT GELD
Ratgeber · Familie & Erbe

Kindergeld & Kinderzuschlag: Was dir zusteht

259 € pro Kind – und für Familien mit kleinem Einkommen oft deutlich mehr.

✍️ Tom erklärt Geld📅 Stand: November 2026ℹ️ Keine individuelle Beratung
♥
Tom kurz gesagt

Seit 2026 gibt es 259 € Kindergeld pro Kind und Monat. Familien mit kleinem Einkommen bekommen zusätzlich bis zu 297 € Kinderzuschlag pro Kind – viele wissen das nicht und beantragen ihn nie.

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Worum geht es?

Das bekommen fast alle Eltern: 259 € pro Kind und Monat (Stand 2026), bis zum 18. Geburtstag – und bis 25, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist. Beantragt wird es bei der Familienkasse.

Der ist für Familien gedacht, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht oder nur knapp für die Kinder. Er beträgt bis zu 297 € pro Kind und Monat (Stand 2026). Wer ihn bekommt, erhält zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe – etwa für Klassenfahrten, Schulbedarf und Mittagessen.

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Diese Fragen solltest du klären

Wie lange rückwirkend gibt es Kindergeld?

Für sechs Monate. Stell den Antrag also möglichst bald nach der Geburt.

Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Familien, deren Einkommen mindestens 900 € brutto (Alleinerziehende 600 €) beträgt, aber nicht reicht, um den Bedarf der ganzen Familie zu decken. Am einfachsten prüfst du das mit dem „KiZ-Lotsen“ der Familienkasse.

Was ist besser: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Darum musst du dich nicht kümmern. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für dich günstiger ist.

Gibt es Kindergeld auch für Volljährige ohne Ausbildung?

Bis 21, wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist. Bei Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, auch unbefristet.

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So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. 1

    Kindergeld beantragen

    Online oder per Formular bei der Familienkasse – mit der Steuer-Identifikationsnummer von dir und dem Kind.

  2. 2

    Kinderzuschlag prüfen

    Mit dem KiZ-Lotsen in wenigen Minuten.

  3. 3

    Bildung und Teilhabe nutzen

    Wer Kinderzuschlag oder bekommt, kann zusätzliche Leistungen für Schule und Freizeit beantragen.

  4. 4

    Änderungen melden

    Ausbildungsende, Umzug oder Auszug des Kindes musst du der Familienkasse mitteilen.

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Typische Fehler

  • !

    Kinderzuschlag nicht beantragen

    Viele Familien mit Anspruch stellen nie einen Antrag.

  • !

    Ausbildungsende nicht melden

    Dann drohen Rückforderungen.

  • !

    Auf Kindergeld für Volljährige verzichten

    Für Kinder in Ausbildung musst du Nachweise schicken – sonst endet die Zahlung.

Toms Check

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Quellen & Stand

Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.

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