Wer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, bekommt über die Privatinsolvenz einen Neustart: Nach in der Regel drei Jahren sind die restlichen Schulden weg. Der Weg führt über eine Schuldnerberatung.
Worum geht es?
Die (Verbraucherinsolvenz) ist ein Gerichtsverfahren für Menschen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Am Ende steht die : Die meisten verbliebenen Schulden werden gestrichen.
Seit Oktober 2020 dauert das Verfahren in der Regel nur noch drei Jahre. In dieser Zeit gibst du den pfändbaren Teil deines Einkommens ab. Was unter der Pfändungsgrenze liegt, behältst du.
Diese Fragen solltest du klären
Welche Voraussetzungen gibt es?
Du musst zahlungsunfähig sein und vorher einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit deinen Gläubigern gemacht haben – das übernimmt eine anerkannte oder ein Anwalt und bescheinigt das Scheitern.
Was kostet das Verfahren?
Die Gerichtskosten liegen meist bei einigen tausend Euro. Wer sie nicht bezahlen kann, bekommt sie gestundet – das ist der Normalfall.
Welche Schulden bleiben?
Zum Beispiel Geldstrafen, bestimmte Unterhaltsrückstände und Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen. Fast alle anderen – Kredite, , Rechnungen, Mietschulden – fallen weg.
Was steht danach in der SCHUFA?
Die erteilte Restschuldbefreiung wird bei der nach sechs Monaten gelöscht. Danach kannst du dir Schritt für Schritt wieder eine gute aufbauen.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Schuldnerberatung aufsuchen
Sie prüft, ob die Insolvenz der richtige Weg ist, und macht den außergerichtlichen Einigungsversuch.
- 2
Antrag beim Insolvenzgericht
Mit Vermögensverzeichnis, Gläubigerliste und Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch.
- 3
Die Wohlverhaltensphase
Drei Jahre: arbeiten oder dich um Arbeit bemühen, Umzug und Jobwechsel melden, keine neuen Schulden machen. Erbschaften musst du zur Hälfte abgeben.
- 4
Restschuldbefreiung
Am Ende erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Du bist frei.
Typische Fehler
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Gläubiger verschweigen
Wer Gläubiger absichtlich nicht angibt, riskiert die Restschuldbefreiung.
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Neue Schulden in der Wohlverhaltensphase
Das kann das ganze Verfahren gefährden.
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Zu lange warten
Viele kämpfen jahrelang gegen eine Schuldenlast, die sie nie abbezahlen können. Drei Jahre Insolvenz sind dann oft der kürzere Weg.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
- Verbraucherzentrale: Schulden & Insolvenz
- Schuldnerberatung finden (meine-schulden.de)
- SCHUFA: Selbstauskunft
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