Ob du als Rentner Steuern zahlst, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns und deinen übrigen Einkünften ab. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Rente versteuern. Mit der Steuererklärung kannst du viele Ausgaben absetzen.
Worum geht es?
Renten werden seit 2005 schrittweise stärker besteuert. Wie viel von deiner Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 %, wer 2026 in Rente geht, 84 %. Der Anteil steigt jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt.
Der steuerfreie Teil wird im ersten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben – der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.
Steuern zahlst du nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem liegt: 12.348 € im Jahr (Stand 2026), für Ehepaare das Doppelte.
Diese Fragen solltest du klären
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Das Finanzamt bekommt von der Rentenversicherung automatisch eine Meldung über deine Rente.
Was können Rentner absetzen?
Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung, Handwerker- und Haushaltshilfen, Krankheitskosten, Spenden, Kirchensteuer und bei Behinderung einen Pauschbetrag.
Was ist mit Zinsen?
Kapitalerträge bis 1.000 € (Paare 2.000 €) sind steuerfrei. Rentner mit kleinem Einkommen können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Wer hilft mir?
Lohnsteuerhilfevereine beraten auch Rentner. Viele Finanzämter bieten zudem eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner an.
Ein Rechenbeispiel
Beispiel: Rentenbeginn 2026, 1.600 € Bruttorente im Monat, keine weiteren Einkünfte.
| Rechenschritt | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Jahresrente | 19.200 € |
| davon steuerpflichtig (84 %) | 16.128 € |
| minus Kranken- und Pflegeversicherung (ca.) | – 2.350 € |
| minus Pauschbeträge | – 138 € |
| zu versteuerndes Einkommen | ca. 13.640 € |
| über dem Grundfreibetrag | ca. 1.290 € |
| Einkommensteuer (ca.) | rund 180 € im Jahr |
Mit weiteren Ausgaben – etwa Handwerkerkosten, Krankheitskosten oder Spenden – kann die Steuer sinken oder ganz entfallen.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Rentenbeginn und Besteuerungsanteil nachsehen
Er steht im Rentenbescheid bzw. ergibt sich aus dem Jahr des Rentenbeginns.
- 2
Alle Einkünfte zusammenrechnen
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen, .
- 3
Prüfen, ob du über dem Grundfreibetrag liegst
Dann ist eine Steuererklärung Pflicht.
- 4
Ausgaben sammeln
Jede Handwerkerrechnung zählt.
Typische Fehler
- !
Glauben, Rentner zahlen nie Steuern
Durch Rentenerhöhungen rutschen jedes Jahr mehr Rentner in die Steuerpflicht.
- !
Auf Post vom Finanzamt warten
Wer abgeben muss, sollte nicht warten – sonst drohen Zinsen.
- !
Handwerkerkosten vergessen
20 % der Arbeitskosten werden direkt von der Steuer abgezogen.
Vor deiner Entscheidung
Hak ab, was du schon erledigt hast. Dein Stand bleibt nur auf diesem Gerät gespeichert.
Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
Fehler entdeckt? Schreib mir – ich korrigiere es schnell.

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