Nach dem Tod des Ehepartners gibt es in den ersten drei Monaten die volle Rente weiter. Danach meist 55 % als „große Witwenrente“. Eigenes Einkommen über einem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet.
Worum geht es?
Stirbt dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, hast du meist Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente – wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat und der Verstorbene mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat.
In den ersten drei Monaten nach dem Tod („“) bekommst du die volle Rente des Verstorbenen. Danach gibt es entweder die große oder die kleine .
Diese Fragen solltest du klären
Wird mein eigenes Einkommen angerechnet?
Ja. Eigenes Einkommen (auch die eigene Rente) wird über einem Freibetrag zu 40 % angerechnet. Der Freibetrag liegt seit 1. Juli 2026 bei 1.122,53 € netto im Monat. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind und steigt mit der jährlichen Rentenanpassung.
Was passiert bei Wiederheirat?
Die Witwenrente endet. Du bekommst aber eine einmalige Abfindung von in der Regel 24 Monatsrenten.
Wie schnell muss ich handeln?
Den Vorschuss für das Sterbevierteljahr musst du innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Deutschen Post beantragen. Der eigentliche Antrag auf Witwenrente folgt danach bei der Rentenversicherung.
Was ist das Rentensplitting?
Eine Alternative zur Witwenrente, die Ehepaare gemeinsam vorab wählen können. Die Rentenansprüche werden geteilt – das ist dann endgültig und unabhängig von späterem Einkommen. Eine Beratung ist hier sehr wichtig.
Große und kleine Witwenrente
| Große Witwenrente | Kleine Witwenrente | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | ab 46 Jahren und 6 Monaten (Todesfälle 2026, steigt bis 2029 auf 47), oder erwerbsgemindert, oder Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes | alle anderen |
| Höhe | 55 % der Rente des Verstorbenen (alte Fälle: 60 %) | 25 % |
| Dauer | lebenslang | 24 Monate |
Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Partner vor 1962 geboren ist, gelten günstigere alte Regeln.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Vorschuss beantragen
Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod – oft übernimmt das der Bestatter.
- 2
Antrag auf Witwenrente stellen
Bei der Rentenversicherung, online oder in einer Beratungsstelle.
- 3
Eigenes Einkommen angeben
Dafür gibt es ein eigenes Formular.
- 4
Bescheid prüfen
Stimmt die Einkommensanrechnung? Bei Fehlern innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Typische Fehler
- !
Die 30-Tage-Frist verpassen
Dann fehlt Geld genau in den schwersten Wochen.
- !
Einkommensänderungen nicht melden
Das kann später zu Rückforderungen führen.
- !
Nicht vorsorgen
Paare sollten zu Lebzeiten ausrechnen, wie viel der Hinterbliebene hat.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rente
- Verbraucherzentrale: Altersvorsorge
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