Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Kosten. Im Heim blieben im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt 3.364 € Eigenanteil im Monat (Stand Juli 2026). Wer zu Hause gepflegt wird, bekommt je nach Pflegegrad Pflegegeld oder Sachleistungen.
Worum geht es?
Wer pflegebedürftig wird, bekommt von der Pflegekasse einen von fünf . Davon hängt ab, wie viel Geld es gibt. Den Pflegegrad beantragst du bei der Pflegekasse; ein Gutachter kommt zu dir nach Hause.
Bei Pflege zu Hause gibt es Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen) oder Pflegesachleistungen (für einen Pflegedienst). Im Heim zahlt die Kasse einen festen Betrag – den großen Rest trägst du selbst.
Diese Fragen solltest du klären
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Antrag bei der Pflegekasse (ein Anruf reicht). Führe vorher ein paar Tage ein Pflegetagebuch – das hilft beim Gutachten. Wer nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Was zahlt die Pflegekasse zusätzlich?
Zum Beispiel einen Entlastungsbetrag für Alltagshilfen, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie bis zu 4.180 € für Umbauten in der Wohnung.
Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
Kann sinnvoll sein, besonders ein Pflegetagegeld. Sie ist aber für Ältere teuer. Vergleiche genau, ab welchem Pflegegrad sie zahlt.
Wer bezahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“. Kinder müssen erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € brutto mitzahlen.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- 1
Früh Pflegegrad beantragen
Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags.
- 2
Kostenlose Pflegeberatung nutzen
Bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt.
- 3
Pflegende Angehörige absichern
Sie bekommen unter Umständen Rentenpunkte und Entlastung.
- 4
Vorsorge treffen
Vollmacht, und eine ehrliche Kostenrechnung.
Typische Fehler
- !
Zu spät beantragen
Rückwirkend gibt es nichts.
- !
Den Gutachter-Termin nicht vorbereiten
Ohne Tagebuch wird der Bedarf oft unterschätzt.
- !
Entlastungsbetrag verfallen lassen
Nicht genutzte Beträge verfallen nach einer Frist.
Vor deiner Entscheidung
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Stand: November 2026. Gesetzliche Werte werden regelmäßig angepasst – maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
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